Nach dem OÖ. Parteienfinanzierungsgesetz (§ 13) ist Gemeinden jegliche Parteienfinanzierung untersagt. Diese Bestimmung existiert aus gutem Grund, zählt Österreich in puncto Parteienförderung pro Kopf bekanntlich zur absoluten Weltspitze.

In Pasching werden an die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen neben den auch andernorts als üblich geltenden Sitzungsgeldern für die Mandatare auch sogenannte „Schulungsgelder“ überwiesen – eine Paschinger Spezialität. Wie die Junge Liste Öfferlbauer in ihrer Transparenzdatenbank ausweist, wurde dieser für das Jahr 2022 eine solche Zahlung in Höhe von insgesamt € 2.859,75 zuerkannt, das sind € 571,95 pro Mandat und Jahr.

Rechnet man diese Zahlen hoch, sind das in sechs Jahren – so lange dauert eine Gemeinderatsperiode – für die SPÖ Pasching (10 Mandate im Paschinger Gemeinderat) insgesamt € 34.317 und für das Team Hofko (ÖVP, 16 Mandate) gar € 54.907,20.

„Diese Zahlungen sind absolut unüblich, es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, die örtlichen Fraktionen in diesem Ausmaß zu fördern. Unsere Mitbürger werden derzeit vom Bürgermeister bei jeder Gelegenheit öffentlich auf Einsparungen eingeschworen, da sind solche Überweisungen öffentlicher Gemeindegelder an die Fraktionen nicht haltbar“, sagt Paschings unabhängiger Gemeindevorstand Peter Öfferlbauer. Er und die Junge Liste setzen sich für die gänzliche Abschaffung der sogenannten Paschinger „Schulungsgelder“ ein.

Foto: Pixabay